Im Falle einer radioaktiven Strahlenbelastung: Jodtabletten gerade auch für Babys und Kleinkinder!

4.9.2017

Kinder und Jugendliche sind aufgrund der Entwicklung und Empfindlichkeit der Schilddrüse die Hauptzielgruppe bei der Einnahme von Jodtabletten. Ihr Körper befindet sich in seiner Wachstumsphase und benötigt für die Steuerung von Lebensprozessen (einschließlich des Wachsens) wesentlich mehr Schilddrüsenhormone als ein Erwachsener. Die Schilddrüse von Kindern ist daher wesentlich aktiver, und es wird im Vergleich zum Erwachsenen wesentlich mehr Jod in die Schilddrüse aufgenommen. Hinzu kommt, dass die Schilddrüse von Kindern deutlich kleiner ist als von Erwachsenen. Kommt es also bei Kindern zur Aufnahme von radioaktivem Jod, so führt dies im Vergleich zum Erwachsenen zu einer wesentlich höheren Belastung des kindlichen Schilddrüsengewebes.

Da etwa ab der 12. Schwangerschaftswoche auch das ungeborene Kind Jod in die Schilddrüse aufnimmt, schützen Schwangere durch die Einnahme von Jodtabletten ihr Kind vor den möglichen Folgen durch radioaktives Jod. Jod wird während der Stillzeit in individuell unterschiedlicher Menge in die Muttermilch abgegeben. Da hierdurch eine ausreichende Jodblockade beim gestillten Kind jedoch nicht sicher gewährleistet ist, sollen auch Neugeborene bzw. Säuglinge Jodtabletten erhalten.

Die Altersgruppe der 18- bis 45-Jährigen ist weniger anfällig als Kinder und Jugendliche. Daher kann es sein, dass Kindern die Einnahme von Jodtabletten empfohlen wird, Erwachsenen jedoch nicht. Richten Sie sich am besten nach den Empfehlungen der Behörden.

(Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Jodblockade. Unter: https://www.jodblockade.de/jodtabletten/wer-sollte-jodtabletten-einnehmen/)

Der Kreis Heinsberg informiert Sie auf der Internetseite https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/ , wie Sie Jodtabletten beantragen können.
Hierzu ist die Beantragung eines Bezugsscheins für die Mitglieder Ihres Haushaltes bis spätestens 15.11.2017 notwendig. Nutzen Sie dafür die Möglichkeit der Online-Beantragung. Hierzu müssen Sie sich im Portal des Kreises Heinsberg anmelden unter https://jodtabletten.kreis-heinsberg.de.

Nach Beantragung werden Ihre Angaben in den Einwohnermeldeämtern geprüft. Anschließend wird Ihnen ein Bezugsschein zum Ausdrucken zugestellt, mit dem Sie in allen teilnehmenden Apotheken (http://www.aknr.de) kostenfrei die für Ihren Haushalt vorgesehene Menge an Jodtabletten erhalten. Bei Aushändigung der Jodtabletten in den Apotheken erhalten Sie einen Informationsflyer zur Einnahme der Jodtabletten. Der Informationsflyer, die Packungsbeilage sowie die Beratungsinformationen des Apothekers sind von allen im Haushalt lebenden Personen zu beachten. Die Beantragung sowie die Ausgabe und der Erhalt
der Jodtabletten sind für Sie kostenfrei. Der Antrag kann nur einmalig für den jeweiligen Haushalt gestellt werden.
Jodtabletten sollen im Falle des Austritts von Radioaktivität eine Anreicherung radioaktiven Jods in der Schilddrüse verhindern und damit Gesundheitsschäden vermeiden. Radioaktives Jod hat die gleichen chemischen und biologischen Eigenschaften wie das in der Nahrung vorkommende natürliche Jod und wird deshalb wie normales, nicht radioaktives Jod in der Schilddrüse gespeichert. Werden rechtzeitig Tabletten mit einer hohen Konzentration nicht-radioaktiven Jods eingenommen, wird die Schilddrüse mit diesem „gesunden“ Jod gesättigt und kann kein radioaktives Jod mehr aufnehmen (sogenannte „Jodblockade").
Jodtabletten sollen nicht vorsorglich, sondern nur nach Aufforderung der Katastrophenschutzbehörde eingenommen werden. Der richtige Zeitpunkt für die Einnahme der Jodtabletten wird durch die Katastrophenschutzbehörde bekanntgegeben.
Weitere Informationen zu den Jodtabletten und zum Kernkraftwerk Tihange gibt es hier: http://www.kreis-heinsberg.de/cms/upload/pdf/Pressemitteilung/TihangeInfo.pdf

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