Endlich: Ausbau Unterhaltsvorschuss ab 1.7.17 für alle Kinder von Alleinerziehenden bis zum 18. Geburtstag

6.2.2017

Alleinerziehende und ihre Kinder haben Grund zum Feiern! Nach monatelangem Ringen haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Kompromiss beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die willkürlich gesetzte Altersgrenze wird fallen, der Unterhaltsvorschuss als Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ab 1. Juli 2017 über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus bis zum 18. Lebensjahr und somit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht gezahlt.

"Diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land", freut sich Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Wir sind dankbar und glücklich, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses nun endlich kommt", erklärte sie. Für die alleinerziehenden Eltern - zu 90 Prozent Mütter - von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter informiert zum Thema in seiner Pressemitteilung: https://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/article/geschafft-ausbau-unterhaltsvorschuss-ist-riesenschritt-im-kampf-gegen-kinderarmut.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=24&cHash=da219bb27c

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