U wie Unterhalt
Allgemeine Informationen
Unterhalt ist die finanzielle und persönliche Unterstützung, mit der eine Person für den Lebensbedarf einer anderen sorgt, zum Beispiel für ein Kind. Unterhalt kann in Form von Geld, Sachleistungen oder durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung geleistet werden.
Minderjährige Kinder erhalten Unterhalt von ihren Eltern. Bei getrenntlebenden Eltern übernimmt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Betreuung, Erziehung und Pflege. Der andere Elternteil leistet seinen Beitrag in der Regel durch regelmäßige Zahlungen. Falls dieser Elternteil keinen Unterhalt zahlt, kann das Kind Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten.
Für die Berechnung des Unterhalts wird oft die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Orientierung genutzt.
Weitere Informationen und wichtige Hinweise zum Thema Unterhalt finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder über den Link/QR-Code auf unserer Internetseite.
Das Jugendamt unterstützt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, die Mutter bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die Mutter wird hierzu vom Jugendamt schriftlich informiert.
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen zum Thema Unterhalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt
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Düsseldorfer Tabelle
Oberlandesgericht Düsseldorf: Neue Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 2023 (nrw.de)
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Infos der Schuldnerberatung