S wie Schwangerschaftsabbruch
Allgemeine Informationen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, kann aber unter bestimmten Bedingungen nach der sogenannten Beratungsregelung straffrei bleiben. Zudem gibt es Fälle, in denen ein Abbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen erlaubt ist.
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, ist es wichtig, dass Sie sich an eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wenden. Dort erhalten Sie einfühlsame und vertrauliche Beratung – zu medizinischen, sozialen und rechtlichen Fragen. Diese Beratung ist ergebnisoffen und hilft Ihnen, gut informierte Entscheidungen zu treffen. Nach der Beratung bekommen Sie einen Beratungsschein, der für den Eingriff notwendig ist. Zwischen Ausstellung des Scheins und dem Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur zwölften Woche nach Empfängnis möglich.
Kontaktdaten
Im Kreis Heinsberg können Sie folgende Beratungsstellen kontaktieren:
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität
Bauerstraße 38
41836 Hückelhoven
Tel.: 02433 901701
donum vitae Heinsberg e.V.
Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und allgemeine Schwangerenberatung
Geilenkirchener Straße 5
52525 Heinsberg
Tel.: 02452 155494
Weiterführende Links
Weitere wichtige Informationen:
https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/
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Arbeiterwohlfahrt (AWO)
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donum vitae Heinsberg e.V.
