R wie Regelbedarf/Regelsatz
Allgemeine Informationen
Der Regelsatz soll den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) sowie die Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Er berücksichtigt auch in angemessenem Umfang die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sowie die Pflege sozialer Beziehungen.
Aktuelle Tabellen und weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder bequem über den Link auf unserer Internetseite.
Weiterführende Links
Tabelle und weiterführende Informationen
Bedarfe: So setzt sich Bürgergeld zusammen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
