M wie Mutterschaftsgeld

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Während der Mutterschutzfrist steht jeder Frau Mutterschaftsgeld zu.

Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse selbst pflichtversichert, melden Sie sich dort. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin beantragt werden, da die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf.

Wenn Sie während Ihrer bisherigen Tätigkeit familienversichert oder privat versichert sind, finden Sie Infos und Anträge auf der Internetseite des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter unten stehendem Link.

Icon Kontaktdaten Kontaktdaten

Hotline für Frauen, die familienversichter oder privatversichert sind:

0228 619-1888 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstags auch von 13.00 bis 15.00 Uhr).

Icon Links Weiterführende Links

Weiterführende Informationen für selbstversicherte Frauen bei einer gesetzlichen Krankenkasse:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen

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Weiterführende Informationen für familienversicherte und privatversicherte Frauen des Bundesamt für Soziale Sicherung:

https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick/

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