M wie Mütterpflegerinnen
Allgemeine Informationen
Die Geburt eines Kindes ist für viele Familien ein einschneidendes Erlebnis, das körperliche und seelische Herausforderungen mit sich bringt. In dieser sensiblen Phase können Mütterpflegerinnen eine wertvolle Entlastung bieten. Sie sind qualifizierte Fachkräfte, die Mütter und Familien im Wochenbett begleiten – besonders bei körperlichen oder psychischen Belastungen, etwa nach schwierigen Geburten, bei Mehrlingen oder fehlender familiärer Unterstützung.
Mütterpflegerinnen unterscheiden sich von klassischen Haushaltshilfen, da sie nicht nur Hausarbeiten erledigen, sondern auch emotionale Begleitung leisten und Eltern fachkundig im Umgang mit dem Neugeborenen beraten.
Typische Aufgaben sind Säuglingspflege (Wickeln, Baden), Stillhilfe, leichte Hausarbeiten, Betreuung weiterer Kinder und unterstützende Gespräche zur Organisation des Alltags.
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Mütterpflegerinnen findet sich in § 38 SGB V, der die häusliche Krankenpflege regelt. Zusätzlich gilt § 24h SGB V, der die Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Geburt vorsieht, wenn die Mutter den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kann und keine andere Person dies übernimmt. Für die Kostenübernahme ist ein ärztliches Attest erforderlich, das den Bedarf bestätigt, sowie ein genehmigter Antrag bei der Krankenkasse. Die Unterstützung kann stundenweise oder auch vollzeitlich über mehrere Wochen erfolgen.
Viele Familien erfahren erst spät von dieser Möglichkeit. Deshalb empfiehlt es sich, bereits während der Schwangerschaft Informationen einzuholen und bei Bedarf ärztlichen Rat, Hebammen oder Beratungsstellen zu kontaktieren. So kann die Mütterpflegerin rechtzeitig helfen und einen entspannten Start ins Familienleben ermöglichen.