1.7.2017: Das neue Unterhaltsvorschussgesetz tritt in Kraft

9.6.2017

Zum neuen UVG meint Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen Verlässlichkeit und unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss, über 30 Jahre nach seiner Einführung, endlich für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Außerdem kann die Leistung – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch der Schulausflug finanziert werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt." (Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 1.6.2017)

Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

(Quelle: Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter vom 2.6.2017)


Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

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